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Prüfungsordnungen vor 2018

Um ein vorläufiges oder endgültiges Transcript of Records zu erhalten, müssen BA-Studierende der Prüfungsordnung 2013 oder älter sowie MA-Studierende der Prüfungsordnung 2015 oder älter selbstständig eine ToR-Vorlage ausfüllen. Diese Vorlage wird von den zuständigen ToR-Beauftragten anhand ihrer Unterlagen überprüft und unterzeichnet. Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, lesen Sie bitte die folgenden 10 Schritte gewissenhaft und im Ganzen durch. Beachten Sie auch, dass die Bearbeitungszeit für vorläufige und endgültige ToRs bis zu vier (4) Wochen betragen kann. Am Ende dieser Seite finden Sie zu allen hier erwähnten Dokumenten einen Link.

1. Schritt

Bevor Sie die ToR-Vorlage ausfüllen (Schritt 3), vergleichen Sie die Anzahl der Credit Points (CP) sowie die Modulzuordnung auf ihren Scheinen mit dem Studienverlaufsplan der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Auf jedem Schein müssen die erworbenen CP genannt und das entsprechende Modul der belegten Veranstaltung vermerkt sein. Sollten Ihre Scheine mehr CP aufweisen als für die entsprechende Veranstaltung im Studienverlaufsplan vorgesehen sind, dann hat das keine Konsequenzen.

2. Schritt

Wenn es auf Ihren Scheinen Abweichungen zum Studienverlaufsplan gibt (z.B. zu wenig Punkte, ein falsch genanntes Modul), dann können Sie diese dem Anerkennungsteam zur Überprüfung und Korrektur vorlegen. Für den Wahlbereich sind keine Änderungen der CPs und Module notwendig. Gemäß der PO 2013 (BA) werden für eine erfolgreiche AP 7 CP vergeben. Wenn Sie benotete Scheine aus früheren Semestern besitzen, die APs noch mit 5 CP gewichten, müssen diese ebenfalls nicht gesondert geändert werden, sondern werden bei der Anerkennung mit 7 CP automatisch verbucht.

Scheine ohne bzw. mit einer falschen Modulzuordnung, bei denen die Zuordnung im LSF nachvollziehbar ist, können vom Anerkennungsteam entsprechend korrigiert werden.

Umbuchungen von fakultätsinternen Leistungen / Cross-Anerkennungen (ein Modulbestandteil für ein anderes Modul) müssen immer mit dem Anerkennungsteam abgesprochen werden. Es prüft, ob der Modulwechsel thematisch und methodisch sinnvoll ist. Im Anschluss werden die Studierenden und Dozierenden über die Entscheidung des Anerkennungsteams zur Anerkennung per Mail informiert. Erst nach einer positiven Rückmeldung durch das ToR-Team sind Dozierende berechtigt, den BN entsprechend selbst zu ändern bzw. Studierende zur Modulabschlussprüfung in einem anderen Modul als dem ursprünglich geplanten anzumelden.

Anrechnungen nach einem Fachwechsel oder einem Wechsel der Hochschule (Quereinstieg): 
Anrechnungen nach einem Fachwechsel oder einem Wechsel der Hochschule bearbeitet für den Bachelor das Anerkennungsteam. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Sprechstundentermin. Für einen Quereinstieg in den Masterstudiengang Medienkulturanalyse ist Jun.-Prof. Dr. Martin Doll zuständig.

Anrechnungen von Erasmusleistungen:
Scheine, die Sie im Ausland erworben haben, werden von der/dem Erasmusbeauftragten des Instituts geprüft und angerechnet. Die aktuelle Zuständigkeit finden Sie auf der Institutshomepage.

3. Schritt

Nachdem Sie alle Unterlagen gesammelt und mit ihrem Studienverlaufsplan verglichen haben, füllen Sie selbständig eine ToR-Vorlage aus. Wählen Sie dafür die für Sie passende Transcript-of-Records-Vorlage aus und tragen Sie Ihre Veranstaltungen in das Formular ein. Welche Vorlage für Sie richtig ist, hängt von der Prüfungsordnung ab. Beachten Sie daher unbedingt den richtigen Jahrgang bei der Auswahl. Sollten Sie über den Studienverlaufsplan hinaus zusätzliche Veranstaltungen besucht haben, dann können Sie diese im Dokument „Liste der zus. besuchten Veranstaltungen“ vermerken.

Was Sie beim Ausfüllen der Vorlage beachten müssen:

  • Löschen Sie keine vorgegebenen Modulbestandteil-Zeilen, sondern nehmen Sie Eintragungen immer nur in den Leerzeilen vor.
  • Die erhaltenen CP für eine AP (5 CP bzw. 7 CP) müssen in der AP-Spalte jenen Seminaren zugeordnet werden, in denen Sie die AP erbracht haben (Studierende vor der PO 2013: APs mit 10 CP sind entsprechend in jeweils 5 CP zu "splitten" und den Seminaren, in denen die AP absolviert wurde, zuzuordnen). Die 5, 7 oder 10 AP-Punkte aus den obersten Zeilen (Modulbeschreibung) der Vorlagen müssen Sie nach der Zuordnung löschen, da Sie sonst über die für Ihr Studium geforderten Gesamt-CPs kommen.
  • Achten Sie darauf, dass die BN- und AP-Punkte für eine Lehrveranstaltung in der ToR- Vorlage immer getrennt angegeben werden müssen (7 CP = 2 BN-Punkte + 5 AP-Punkte bzw. ab der PO 2013: 9 CP = 2 BN-Punkte + 7 AP-Punkte). Das gilt auch dann, wenn die CPs auf dem Ihnen vorliegenden Schein zusammengefasst sind.
  • Geben Sie bei jedem Seminar nur die im Studienverlaufsplan vorgegebene Punktzahl an. Sollten Sie in einem Kurs zu viele CP erworben haben, können diese einfach verfallen (Sonderfall Wahlbereich: im Wahlbereich können die CP variieren: Anstatt 9 Kurse à 2 CP können Sie z.B. 6 Kurse à 3 CP angeben).
  • Achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen der ToR-Vorlage alle Seminartitel kursivieren und dass der Schriftgrad und die Schriftgröße im gesamten Dokument einheitlich sind.
  • Jedes Seminar muss mit einem Dozierendennamen (nur Nachname ohne Titel) versehen werden. Dies gilt auch für die Seminare, die an anderen Hochschulen erworben wurden. Hier kann zur besseren Übersichtlichkeit statt des Namens der Dozierenden auch der Name und Ort der Hochschule eingetragen werden.
  • Zu jedem Veranstaltungstitel muss eine englische Übersetzung von Ihnen eingetragen werden. Wenn Sie im HIS-LSF die Sprache auf Englisch umstellen, werden einige Seminartitel in der Übersetzung angezeigt. Alle anderen Seminartitel müssen von Ihnen eigenständig übersetzt werden. Gleiches gilt für den Titel der BA-Arbeit sowie für die Angabe der Praktika. Vergessen Sie hier nicht auch Ort und Tätigkeit anzugeben. Bereits ursprünglich in Englisch gehaltene Seminartitel führen Sie bitte zweimal auf.

Besonderheiten beim vorläufigen Transcript of Records

  • Bitte nutzen Sie für Ihr ToR die entsprechende ToR-Vorlage für Ihren Jahrgang (s.o.) und ergänzen Sie auf der ersten Seite über der Zeile „Transcript of Records“ die Worte „vorläufiges / preliminary“!
  • Versehen Sie all jene BN- oder AP-Punkte einer Veranstaltung mit einem Sternchen (s.u.), die Sie noch nicht vollständig absolviert haben. (Weil Sie den Kurs noch nicht besucht haben, noch keinen Schein erhalten (BN) haben oder ihre Note noch nicht im Studierendenportal eingetragen (AP) wurde.)
  • Nutzen Sie für das Sternchen-System folgende Legende, die Sie am Ende Ihres ToR aufführen:
    *          Kurs oder Prüfung noch nicht abgeleistet / Course or Exam not yet attended
    **        Bescheinigung noch nicht ausgestellt/ Certificate not yet testimonialized
    ***     Prüfung angemeldet aber noch nicht absolviert / Exam registered but not yet completed
    ****    Praktikumsleistung noch nicht vollständig/ Internship accomplishments not yet completed
    *****  Prüfung absolviert/Arbeit abgegeben aber noch nicht bewertet/ Exam completed but not yet graded
  • Addieren Sie am Ende des Dokuments alle Punkte, die Sie mit einem Schein belegen können und schreiben Sie diese neben die 180 Punkte. Beispiel: 147 (180). Ein Beispieldokument finden Sie am Ende dieser Anleitung.
4. Schritt

Sortieren Sie die Originalscheine, d.h. sämtliche (!) BNs sowie die Belege Ihrer APs (Ausdruck der Notenübersicht aus dem Studierendenportal oder Ausdruck der Leistungsübersicht vom Studierenden Service Center), in der Reihenfolge der Veranstaltungen aus der Transcript-of- Records-Vorlage hintereinander. Bitte falten Sie die Scheine nicht.

Mit dem Wegfall der Anwesenheitspflicht im WS 2016/17 ist es notwendig, dass Sie für jeden Kurs, den Sie seitdem mit einer AP abgeschlossen haben, zusätzlich Ihre aktive Teilnahme mit einem Schein (BN) nachweisen müssen! Die bloße AP reicht für die Anerkennung eines BNs in derselben Veranstaltung nicht aus.

Filmclub: Mit der PO 2013 (BA) müssen Sie Ihre aktive Teilnahme am Filmclub
(Basismodul I) mit einem Schein (BN) belegen. Für den Nachweis der Teilnahme am Tutorium im Basismodul I ist kein (!) Schein erforderlich.

5. Schritt

Versehen Sie das Deckblatt der ToR-Vorlage mit Ihrem vollständigen Namen und Ihren Kontaktdaten. Da das Deckblatt nur für den internen Gebrauch bestimmt ist, müssen alle Angaben auf der ersten Seite des ToRs erneut eingetragen werden (Name, Matrikelnr.). Auf dieser beginnt auch die Seitenzählung. Kontrollieren Sie daher, ob sowohl das Deckblatt als auch das ToR-Formular vollständig ausgefüllt sind und der Schriftgrad stets einheitlich ist.

6. Schritt

Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte ToR als Word-Dokument per Mail an das Anerkennungsteam und hängen alle Nachweise, in der richtigen Reihenfolge zusammengefasst in einem PDF-Dokument, der Mail an. Vergessen Sie nicht, auch die Leistungsübersicht (APs) und Praktikumsbescheinigungen anzuhängen.

7. Schritt

Sofern das ToR keine Fehler aufweist und die Angaben mit den Scheinen übereinstimmen, wird das vorläufige ToR unterschrieben und gestempelt.

  1. Das endgültige ToR kann von Ihnen beantragt werden, sobald alle BNs und APs vorliegen sowie die Note ihrer Abschlussarbeit beim Prüfungsamt eingegangen ist (Nachweis im Studierendenportal).
  2. Das endgültige ToR wird von dem/der BetreuerIn in zweifacher Ausfertigung an das Prüfungsamt weitergeleitet – ein drittes Exemplar verbleibt zur Archivierung am Institut. Ihnen wird Ihr persönliches Exemplar am Ende des Prüfungsverfahrens zusammen mit dem BA-Zeugnis durch das Prüfungsamt ausgehändigt. Fragen nach dem Verbleib des endgültigen ToRs sind daher direkt an das Prüfungsamt zu richten.
  3. Falls Sie ihr vorläufiges oder endgültiges ToR nicht über den digitalen Weg ausstellen lassen, werden Ihre Unterlagen, d.h. sämtliche Scheine, im Anschluss der Bearbeitungszeit postalisch oder in einer Sprechstunde zurückgegeben.
Verantwortlichkeit: