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Ablauf

Checkliste für die erfolgreiche Anerkennung des Praktikums

Hinweis: Um das Bachelorstudium Medien- und Kulturwissenschaft erfolgreich abzuschließen, ist es obligatorisch insgesamt 12 Wochen Praktikumstätigkeit nachzuweisen. Diese Zeit kann auch auf mehrere Praktika aufgeteilt werden. Auch die Anrechnung einer Berufsausbildung ist möglich. Die folgenden Punkte entsprechen einem ideal-Leitfaden für eine erfolgreiche Ableistung der Praktikumspflicht. Kleinere Abweichungen von diesem Leitfaden sind möglich, sollten aber mit den Praktikumsbeauftragen abgeklärt werden.

 

Schritt 1:

Schritt 2:

  • idealen Praktikumszeitraum festlegen bzw. überlegen wann man mit dem Praktikum beginnen möchte und welche Unternehmen bzw. Institutionen für einen interessant sein könnten.
  • Praktikumsstelle suchen.
  • Mögliche Anlaufstellen finden Sie in der Rubrik Hilfen.
  • Praktikumsstelle abklären:
  1. ggf. vorher Empfehlung ausstellen lassen
  2. Bewerbung und Bewerbungsgespräch
  3. Vereinbarung eines Praktikumsvertrages (wir empfehlen Ihnen dringend einen schriftlichen Praktikumsvertrag auszuhandeln. Das erleichtert die Anrechnung und ist wichtig für die Unfallversicherung. Siehe dazu auch: Informationen zur Unfallversicherung im Praktikum).

Schritt 3:

  • möglichst vier Wochen vor Praktikumsbeginn ein ausgefülltes Praktikumsanmeldeformular bei den (Elisabeth Heil und Bastian Schramm) einreichen (per E-Mail).
  • Praktikum genießen und bestenfalls viele gute Erfahrungen machen (Falls Sie sich im Praktikum nicht wohl fühlen, können Sie jederzeit die kontaktieren um mögliche Problem zu klären).

Schritt 4:

  • am Ende des Praktikums eine Bescheinigung der Arbeitsstelle/des Praktikumsbetriebes ausstellen lassen (sie haben außerdem das Recht ein Praktikumszeugnis zu erhalten).

Schritt 5:

  • Für eines der Praktika muss ein Bericht verfasst werden. Den Bericht sollten Sie am besten relativ bald nach der Beendigung des Praktikums verfassen, solange sie die Inhalte noch möglichst präsent haben.

Schritt 6:

  • Die Praktikumsbescheinigung (siehe Punkt 8) ist zusammen mit dem Praktikumsbericht bei den einzureichen. Vergessen Sie bitte nicht, die eigene E-Mailadresse für eventuelle Nachfragen anzugeben. Falls der Bericht erst bei einem späteren Praktikum geschrieben wird: jetzt nur die Praktikumsbescheinigung einreichen.

Schritt 7:

  • Je nach Prüfungsordnung wird Ihnen nach Einreichung der Unterlagen (Zeugnis/Bescheinigung und Bericht) ein Schein ausgestellt oder die Punkte werden direkt an das Prüfungsamt gemeldet.
Verantwortlichkeit: