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FAQ zu allen Studiengängen des Instituts

Auf dieser Seite werden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Studium zusammengestellt.
Falls Ihre Frage oder Antwort nicht dabei sein sollte, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Geschäftsführung.

  • Studieninhalte

    Wo finde ich Informationen zu den Studieninhalten?

    Aktuelle Prüfungs­ordnungen für alle Studiengänge der Philosophischen Fakultät mit den Abschlüssen Bachelor of Arts und Master of Arts in den Fassungen vom 24.09.2013.

    - Modulhandbuch B.A. (PDF)- Modulhandbuch M.A. (PDF) Auf den Seiten der Studiengänge wird die jeweilige Leitidee erläutert.- B.A.: Bachelor Medien - und Kulturwissenschaft- M.A.: Master Medienkulturanalyse / Deutsch-Französischer Master Analyse des pratiques culturelles

     

    Die Studienverlaufspläne geben eine Übersicht über die Modulbereiche. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Module ist den Modulhandbüchern zu entnehmen. 

    - B.A.: undefinedStudienverlaufsplan
              undefined Modulhandbuch des B.A. (ab WS 08/09)
    - M.A.: undefinedStudienverlaufsplan / undefinedStudienverlaufsplan (Analyse des pratique culturelles) 
               undefinedModulhandbuch des M.A. (ab WS 09/10)


    Einen konkreteren Einblick in die Studieninhalte geben die archivierten kommentierten Vorlesungsverzeichnisse

    - B.A.: undefinedalte Kovos
    - M.A.: undefinedalte Kovos
    Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis können Sie auf der Seite des HISLF einsehen. 


    Die meisten undefinedDozenten des Instituts für Medien- und Kulturwissenschaft besitzen eine Homepage, auf der die jeweiligen Forschungsschwerpunkte dargestellt sind.

    Weitergehende Fragen zu den Studieninhalten können nach Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch mit denundefined Studienberatern geklärt werden. 

  • Bewerbung

    Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? 

    B.A.:
    Der Bachelorstudiengang Medien- und Kulturwissenschaft kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Die Bewerbungsfrist endet Mitte Juli. Die Bewerbung ist ausschließlich online möglich. 

    - weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf  der Internetseite des Bachelors.
    - das Online-Bewerbungsformular steht Ihnen auf der Seite der HHU als PDF zum Download bereit

    M.A.:
    Bewerbungen werden immer zum Wintersemester angenommen. Die Bewerbungsfrist endet in der Regel Mitte August. 

    - weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren des M.A. erhalten Sie auf der Internetseite des Masters
    - gesonderte Informationen zur Bewerbung für den Deutsch-Französischen Master finden Sie auf der Internetseite des Masters Analyse des pratiques culturelles


    Gibt es eine Zulassungsbeschränkung?

    B.A.:
    Der Bachelor Medien- und Kulturwissenschaft ist zulassungsbeschränkt. Die Zulassung wird durch einen lokalen NC geregelt. 60 Prozent der verfügbaren Studienplätze werden nach dem Kriterium Abiturdurchschnittsnote und 40 Prozent nach der Wartezeit vergeben. 

    M.A.:
    Die Zulassung zum Studium des Master Medienkulturanalyse erfolgt über die Prüfung der besonderen Eignung. Es wird ein qualifizierter Abschluss eines Studiums in einem medienkulturwissenschaftlichen oder einem kunstgeschichtlichen, literatur, film- und theaterwissenschaftlichen sowie verwandten kultur- und sozialwissenschaftlichen Studiengang erwartet. Als "qualifiziert" gilt ein Studienabschluss mit mindestens der Gesamtnote 2,4. Darüber hinaus sollte der Bewerber gute Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen und mindestens 12 Wochen Praktikum oder Berufserfahrung in Einrichtungen der kulturellen und medialen Öffentlichkeit nachweisen können.

  • Studienverlauf

    Was muss ich in meinem Studium belegen? 

    Der jeweilige Studienverlaufsplan gibt eine Übersicht über die zu belegenden Module und Modulbestandteile. Es ist vorgesehen, dass Sie jeweils eine Veranstaltung pro Modulbestandteil belegen. Grundsätzlich gilt der Studienverlaufsplan, der zu Beginn Ihres Studiums vorlag. Die Auswahl an Veranstaltungen zu den einzelnen Modulbestandteilen wird vor Semesterbeginn im Vorlesungsverzeichnis angekündigt.

    Detaillierte Informationen zu den Formalia des Studienverlaufs gibt die jeweilige Studienordnung. 
    - Alle Studienordnungen stehen auf der Seite der HHU als PDF zum Download bereit.

    Als Hilfestellung zum Verständnis der Begrifflichkeiten der Studiengangsformalia wurde ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen auf der Bachelorseite unter der Rubrik 'Studiengangsformalia' für Sie zusammen gestellt. 

    Spezifische Informationen zur Modularisierung und Credits finden Sie ebenfalls auf der Bachelorseite unter der Rubrik 'Studiengangsformalia'.

  • Scheine

    Was ist ein BN? 

    Der BN (Beiteiligungsnachweis) ist ein Formular, das Ihnen die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Zudem müsseln Sie eine Einzelleistung erbringen. Einzelleistung bedeutet eine kleine individuelle Leistung wie ein Referat, ein Essay, ein Sitzungsprotokoll oder Ähnliches. Der Beteiligungsnachweis wird nicht benotet. In der Regel wird der BN von dem jeweiligen Dozenten erstellt. Sie können den BN-Schein in dem dem Dozenten zugordneten Sekretariat abholen.

    Auf der Seite der Studiengänge stehen die BN-Formulare ebenfalls als PDF zum Download bereit

    undefinedBachelor BN-Formulare
    undefinedMaster BN-Formulare

    Informationen zu den formalen Bestimmungen des Beteiligungsnachweises finden Sie in der jeweiligen Studienordnung (§9) und in der jeweiligen undefinedPrüfungsordnung (B.A. §11, M.A. §12)


    Was ist eine AP?  In welcher Form kann ich die Abschlussprüfung ablegen? Wie melde ich mich an?

    Die APs sind studienbegleitende Abschlussprüfungen, die einen Teil der Bachelor- bzw. Masterprüfung bilden. Die Noten der 11 APs im Bachelor bzw. der 6 APs im Master gehen in die Bachelor- bzw. Masterprüfung ein. Einzelne Module werden mit einer oder mehreren APs abgeschlossen. Diese Information können Sie im konkreten Fall den Studienverlaufsplänen entnehen. Sie können die Abschlussprüfung eines Moduls in einer dem Modul zugehörigen Lehrveranstaltung ihrer Wahl absolvieren. Thematisch beziehen sich die die APs auf die von Ihnen ausgewählte Lehrveranstaltung. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass Sie die Abschlussprüfung in Form einer Hausarbeit, einer Studienarbeit, einer Projektarbeit, einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung absolviert. 

    Die Anmeldeformulare erhalten Sie entweder im Sekretariat der/ des Lehrenden oder Sie drucken es sich in zweifacher Ausfertigung aus. 
    - Hier finden Sie das Anmeldeformular für den Bachelor (ab WS 04/05) als PDF zum Download 
    - Hier finden Sie das Anmeldeformular für den Master als PDF zum Download

    Detailliertere Informationen zu den Abschlussprüfungen inklusive einer genauen Beschreibung der Prüfungstypen geben die jeweiligen Prüfungsordnungen (Im Besonderen § 16). Allgemeinere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Studienordnungen (Im Besonderen § 11).

    Die Erklärung der Prorektorin für Lehre, Studium und Studienreform zu der Einführung der studienbeleitenden Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite des Bachelors.

    Auf der Seite des Bachelors sind für Sie Angaben zum formalen Ablauf der Abschlussprüfungen zusammengestellt.

  • Teamprojekt

    Was ist das Teamprojekt?

    Im Teamprojekt entwickeln Sie zusammen mit Ihren Kommilitonen bzw. Kommilitoninnen selbstständig ein Praxisprojekt und stellen die Ergebnisse am Ende im sogenannten Teamforum vor. Das Team soll zwischen zwei und sechs Studierende umfassen. Im Teamprojekt werden Kompetenzen in der Anwendung und Durchführung von wissenschaftlich fundierten Projekten erworben. Dazu gehören Kompetenzen in der Kommunikation von Ideen sowie in der gemeinschaftlichen Planung und Durchführung. Bei forschungsorientierten Projekten werden die Kompetenzen in der Auswahl und Anwendung von Forschungsmethoden vertieft, bei stärker produktorientierten Projekten (Ausstellungen, Tagungen, Videofilme) werden außerdem gestalterische und darstellerische Kompetenzen weiterentwickelt. 

    Wird die Sonderform der Durchführung eines Tutoriums oder einer anderen Lehrveranstaltung gewählt, liegen die learning outcomes stärker im Bereich der Aufbereitung und Vermittlung von Wissenszusammenhängen. In der Regel sollte ein „portfoliofähiges“ Produkt entstehen, das Ihnen als eine Art Vorzeigeprojekt bei späteren Bewerbungen für Promotionsstudiengänge wie auch im Berufsleben nützlich werden kann.


    Wie hoch ist der Workload?

    Das Projekt sollte über einen Zeitraum von 12 Wochen erarbeitet werden. Der Workload beträgt 360 Stunden, wobei ca. 30 h für die Vorbereitung und Durchführung der Präsentationsveranstaltung vorgesehen sind. 


    Bis wann muss ich mich für das Teamprojekt angemeldet haben?

    Da das Teamprojekt auf zwei Semester angelegt ist, sollte Sie es möglichst zu Beginn eines Semesters anmelden. Wenn Sie sich also zu Beginn des dritten Semesters anmelden, haben Sie gute Chancen das Projekt im vierten Semester zu präsentieren und abzuschließen. 


    Wie melde ich mich für das Teamprojekt an? Wie wird es betreut?

    Sie melden Ihr Projekt bei einem Betreuer bzw. einer Betreuerin ihrer Wahl als AP an. Die Betreuenden sollten institutsangehörige Wissenschaftlich Mitarbeitende oder Professor_innen sein. Sie teilen ihren Betreuenden Ihre Projektidee mit und informieren sie in regelmäßigen Abständen über dessen Weiterentwicklung. Ihr Betreuer bzw. Betreuerin wird Ihr Projekt und die zugehörige Präsentation mit einer Abschlussnote bewerten.


    Wie kann ich mich vom Teamprojekt abmelden bzw. zurücktreten?

    In Absprache mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin können Sie einen Rücktritt vereinbaren. Sobald Ihr Projekt als Prüfung angemeldet ist, gelten die Rücktrittsbestimmungen der Prüfungsordnung.


    Wie wird die Präsentation vorbereitet? Wie können die Projekte präsentiert werden?

    In der Regel findet zum Ende der Vorlesungszeit (d. h. Ende Januar/Anfang Februar und im Juli) eine Präsentationsveranstaltung, das Teamforum, statt. Sie sollten die Präsentation mit Ihrem Betreuer bzw. ihrer Betreuerin frühzeitig besprechen. Für die Planung des Veranstaltungsablaufs ist derzeit Florian Schlittgen verantwortlich. Bitte melden Sie sich bei ihm möglichst zu Vorlesungsbeginn per E-Mail an.

    Die Präsentation erfolgt in der Regel in Form eines Gruppenvortrags von ca. 30 Minuten mit anschließendem Gespräch von ca. 15 Minuten. In dieser Zeit können Sie Foto-, Video-, und Tonmaterial präsentieren. Sollte Ihr Projekt ein besondere Präsentationsform benötigen, so können Sie dies in der Planung des Teamforums besprechen.


    Wie wird das Teamprojekt benotet?

    Sie vereinbaren mit Ihrem Betreuer bzw. Betreuerin, ob Sie einzeln oder als Gruppe benotet werden möchten. Im Falle, dass Sie eine Einzelbenotung anstreben, stellen Sie sicher, dass Sie ihre Arbeitsanteile entsprechend kennzeichnen und darstellen können. Zudem vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin ob die Präsentation in die Benotung einfließen soll.

    Fragen zu den Projekten sprechen Sie bitte mit den möglichen Betreuenden ab; zu Fragen des Teamforums melden Sie sich gerne bei Daniel Rademacher (M.A).

  • Praktikum

    Sollte ich neben dem Studium Praktika machen? Und wenn ja, wie finde ich eine gute Praktikumsstelle?
     
    B.A.: Im Bachelorstudiengang ist die Ableistung eines insgesamt 12-wöchigen studienbegleitenden Praktikums vorgeschrieben. Laut aktueller Studienordnung wird das Praktikum mit 12 Creditpoints für Ihr Studium angerechnet. Um den Praktikumsschein zu erhalten, melden Sie Ihr Praktikum vorher bei der Praktikumsbeauftragten an und geben nach dem Praktikum einen Praktikumsbericht sowie eine Praktikumsbestätigung bei ihr ab.

    - Nähere Informationen, Formalia und Hilfen zum Thema Praktikum finden Sie auf der Internetseite des Bachelorstudienganges Medien- und Kulturwissenschaft unter dem Punkt Praktikum und in der Studienordnung. Bitte lesen Sie die Informationen dort gründlich.

    - Die Ansprechpartnerin für das Praktikum ist die Praktikumsbeauftragte Katrin Ullmann 

    M.A.: Der Masterstudiengang Medienkulturanalyse setzt bereits als Zugangsbedingung ein 12-wöchiges Praktikum oder Berufserfahrung in Einrichtungen der kulturellen und medialen Öffentlichkeit voraus.


    Wird meine Berufsausbildung als Praktika anerkannt?

    Ausbildungen im Medien- und Kulturbereich können für das Praktikum angerechnet werden, dazu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Praktikumsbeauftragte. 
    - Das Formular zur undefinedBescheinigung zur Anerkennung einer Berufsausbildung steht Ihnen hier zum Downlaod bereit.

  • Auslandsstudium

    Besteht die Möglichkeit eines Auslandsstudiums? 

    Sowohl im Bachelorstudiengang als auch im Masterstudiengang ist die Ableistung  eines Teils des Studiums an einer ausländischen Universität möglich und wird sogar ausdrücklich begrüßt. Dabei können die Studierenden von den bestehenden Erasmuspartnerschaften des Instituts für Medien- und Kulturwissenschaften profitieren. Neben diesen besteht auch die Möglichkeit an den Erasmuspartnerschaften des Instituts für Romanistik zu partizipieren.

    Für den Master Medienkulturanalyse bestehen spezielle Austauschvereinbarungen im Rahmen des Erasmus-Programms mit der Université de Nantes/Frankreich und der Universidad de Sevilla (Spanien).
    Seit dem Wintersemester 2007/08 bietet das Institut für Medien- und Kulturwissenschaft der HHU gemeinsam mit der Université de Nantes einen integrierten Studiengang Medienkulturanalyse / Analyse des pratiques culturelles an, der auf dem Konzept des Düsseldorfer Masterstudiengangs Medienkulturanalyse aufbaut.
    - Weitere Informationen zum undefinedintegrativen Master Analyse des pratiques culturelles

    Hier erhalten Sie nähere undefinedInformationen über die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes und über die Partneruniversitäten. 

    Der Erasmusbeauftragte undefinedDaniel Rademacher steht Ihnen für ein Gespräch über ein Auslandssemester an einer Partneruniversität des Instituts zur Verfügung.

  • Transcript of Records

    Was ist das Transcript of Records (ToR)?

    Das Trancript of Records ist ein Formular, das Ihnen eine Übersicht über Ihre im Studium erworbenen Leistungen gibt. Alle Informationen zum Transcript of Records finden Sie hier.

  • Bachelorprüfung/ Bachelorarbeit

    Woraus setzt sich die Bachelorprüfung zusammen?

    Die Bachelorprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie umfasst 12 Abschlussprüfungen (APs) zu den Lehrveranstaltungen, den Praktikumsbericht, sowie die Bachelorarbeit. Die Bachelorprüfungsordnung schreibt vor, dass mindestens eine AP in Form einer Hausarbeit oder Studienarbeit und mindestens eine AP in Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden muss. Die Gesamtnote errechnet sich aus den Noten aller Abschlussprüfungen. Dabei wird die Bachelorarbeit dreifach gewertet. 

    - Siehe hierzu: Studienordnung §10/ Prüfungsordnung §14, §16, §19, §20 und §21


    Welche Formalitäten muss ich bei der Planung meiner Bachelorarbeit beachten?

    Der Studienverlaufsplan sieht vor, dass die Bachelorarbeit im 6. Semester geschrieben wird. Sie kann jedoch auch vorgezogen werden, wenn Sie schon vorzeitig alle zu erbringenden Leistungen (Kreditpunkte) nachweisen können.

    - Auf der Seite des Akademischen Prüfungsamtes  finden Sie das Formular "Antrag zur Bachelorarbeit"

    Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate.
    Diese gilt ab der Themenausgabe durch das Prüfungsamt. Der Umfang der Arbeit ist mit 30-50 Seiten (9.000-15.000 Wörter) bemessen. Enthält die Bachelorarbeit u.a. auch eine gestalterische Leistung, verringert sich der Textumfang endsprechend. Die Bachelorarbeit ist in elektronischer Form (PDF-Dokument) fristgemäß, das heißt spätestens mit Ablauf der Bearbeitungsfrist, abzuliefern. Die Ablieferung erfolgt durch das Hochladen des PDF-Dokuments im Studierendenportal. Die Bewertung ist der KandidatIn nach spätestens 8 Wochen mitzuteilen.

    - Siehe hierzu: Prüfungsordnung § 17, §18

  • Masterprüfung/ Masterarbeit

    Woraus setze sich die Masterprüfung zusammen?

    Die Masterprüfung umfasst 6 Abschlussprüfungen (APs) zu den Lehrveranstaltungen, das Teamprojekt, sowie die Masterarbeit. Die Prüfungsordnung schreibt vor, dass mindestens eine AP in Form einer Hausarbeit oder Studienarbeit und mindestens eine AP in Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden muss. Die Gesamtnote errechnet sich aus den Noten aller Prüfungsleistungen. Dabei wird die Masterarbeit dreifach gewichtet.

    - Siehe hierzu: Studienordnung §11/ Prüfungsordnung §14, §21, §22 und §23


    Welche Formalitäten muss ich bei der Planung meiner Masterarbeit beachten?

    Der Studienverlaufsplan sieht vor, dass die Masterarbeit im 4. Semester geschrieben wird.
    - Auf der Internetseite des Prüfungsamtes finden Sie die Formulare "undefinedAntrag zur Masterarbeit".

    Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Diese gilt ab der Themenausgabe durch das Prüfungsamt. Der Umfang der Arbeit ist mit ca. 80 Seiten (24000 Wörtern) bemessen. Die Masterarbeit ist in zweifach gedruckter Form und zusätzlich in digitaler Form beim akademischen Prüfungsamt einzureichen. Die Bewertung ist der KandidatIn nach spätestens acht Wochen mitzuteilen.

    - Siehe hierzu: Prüfungsordnung §19 und §20

  • Studentisches Leben

    Was machen die MeKuWi Studenten außerhalb des Studiums?

    Auf der Internetseite 'studentenprojekte' stellen die Studierenden ihre aktuellen, studentisch organisierten Projekte vor.

    Auf der Internetseite der undefinedFachschaft erhalten Sie Antworten auf viele Fragen rund ums studentische Leben der MeKuWis. Hier erfährt man wo und wann zum Beispiel der berüchtigte 'Stammtisch' stattfindet, wo man gut seinen Kaffee schlürfen kann, wo man sich den kulturellen Genüssen der Stadt Düsseldorf hingeben kann usw.

  • Konflikte, Ideen, Vorschläge

    An wen wende ich mich, falls in meinem Studium Konflikte auftreten? Wer nimmt Verbesserungsvorschläge und Ideen für ein Studium an der HHU entgegen?

    Das Ideen- und Beschwerdemanagement bietet Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten der Philosophischen Fakultät die Möglichkeit, ihre persönlichen Anliegen rund um die Bereiche Studium und Lehre an eine vertrauliche und neutrale Person zu richten.

    Weitere Informationen und den Kontakt zum Ideen- und Beschwerdemanagement finden Sie auf den Seiten des Studiendekanats.

Verantwortlichkeit: