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FAQ

Die aufmerksame Lektüre der Praktikumsordnung wird empfohlen und klärt sicher die meisten Fragen - alles andere findet sich hier.

1. Wo kann ich ein Praktikum machen?

Die Praktikumsstelle sollte von einer Einrichtungen der kulturellen und medialen Öffentlichkeit angeboten werden. Darunter fällt beispielsweise ein Museum, ein Theater, ein Verlag, eine Kunststiftung, aber auch eine PR-Argentur. Bei Unsicherheit  sollte man unbedingt vorab die kontaktieren um sich nach der Eignung der Praktikumsstelle für das Studium zu informieren. 

2. Bis wann muss das Praktikum angemeldet werden?

Grundsätzlich soll das Praktikum ca. 4 Wochen vor Antritt bei den Praktikumsbeauftragten  angemeldet werden, damit alle Formalitäten zur Anerkennung (wie Praktikumsbescheinigungen, Bericht etc.) geklärt werden können. 

3. Braucht man für die Anmeldung den Praktikumsvertrag?

Nein. Nur wenn im Einzelfall besondere Einsatzbereiche/-zeiten möglich bzw. erforderlich sind, müssen diese vor Abschluss des Praktikumsvertrags mit den Praktikumsbeauftragten abgesprochen werden, damit sichergestellt ist, dass das Praktikum als Pflichtpraktikum im Sinne dieser Praktikumsordnung anerkannt werden kann.

4. Braucht man überhaupt einen Vertrag?

Ja, das Beschäftigungsverhältnis während des Praktikums soll in der Regel durch einen Praktikumsvertrag begründet werden, eine Vorlage findet sich unter Hilfen. Ein Praktikumsvertrag ist auch aus versicherungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen.

5. Was sollte im Praktikumsvertrag stehen?

Der Vertrag dient dazu, die Rechte und Pflichten der PraktikantInnen festzuhalten. Auf eine eventuelle Vergütung besteht kein Rechtsanspruch, sollte Vergütung geleistet werden, so ist diese als Aufwandsentschädigung zu verstehen.

6. Meine Praktikumsstelle wünscht ein Empfehlungsschreiben. An wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich mit der Bitte nach einem Empfehlungsschreiben an einen Dozenten Ihrer Wahl. Außerdem kann bei Bedarf eine Pflichtpraktikumsbestätigung erstellt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Praktikumsbeauftragten.

7. Wird meine Berufsausbildung als Praktika anerkannt?

Ausbildungen im Medien- und Kulturbereich können für das Praktikum angerechnet werden, dazu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Praktikumsbeauftragten. Das Formular zur Bescheinigung zur Anerkennung einer Berufsausbildung steht Ihnen hier zum Downlaod bereit.

8. Ist es möglich ein Praktikum im Ausland zu machen?

Selbstverständlich! Of course! Mais oui! Claro que si! Naturalmente! もちろん!
Informationen zu Stipendien, Kontakten und Kooperationen der HHU und über Beratungsangebote finden Sie auf der Homepage der HHU. Zudem stehen die Praktikumsbeauftragten sowie der Erasmusbeauftragte als Ansprechpartner zu Verfügung.

Verantwortlichkeit: