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Outgoing

Jenseits von Düsseldorf - Auslandsstudium

Die Fähigkeit, kulturelle Unterschiede zu erkennen und internationale Medienprodukte bzw, deren Rezeption einordnen zu können, ist essentieller Bestandteil der Studiengänge am Institut für Medien- und Kulturwissenschaft. Um dieses Ziel zu erreichen und ein Gefühl für den Umgang mit interkulturellen Differenzen zu entwickeln, ist ein Studienaufenthalt im Ausland sinnvoll und wird begrüßt.


Partneruniversitäten

Das Institut für Medien- und Kulturwissenschaft hat Erasmus-Austauschpartnerschaften für BA- und für MA-Studierende mit Ankara (Türkei), Davis (USA/Kalifornien), Reading (UK/Großbritannien), Istanbul (Türkei), Lissabon (Portugal), Louvain-la-Neuve (Belgien), Nantes (Frankreich), Nizza (Frankreich), Rom (Italien), Neuchâtel (Schweiz), Sevilla (Spanien), Valencia (Spanien), Thessaloniki (Griechenland), Utrecht (Niederlande), Linz (Österreich) und Wien (Österreich). In Absprache mit der Erasmuskoordination können Sie in Einzelfällen an den Partnerschaften, welche die Romanistik pflegt, teilnehmen. Institutsfremde Bewerbungen können nur an Restplätze vergeben werden.

Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten an anderen ausländischen Universitäten zu studieren. Zu beachten bleibt allerdings, dass die internationalen medien- und kulturwissenschaftlichen Studiengänge formal und inhaltlich nicht unbedingt kongruent sind. Daher ist es ratsam, sich zunächst über die Modalitäten der Studiengänge im Ausland zu informieren. Bei der genauen Planung und inhaltlichen Abstimmung ist die Erasmuskoordination gerne zur Begleitung und Unterstützung bereit.


Beratung

Beratung Erasmus
Bei Fragen bezüglich des Erasmus-Programms steht Ihnen Martin J. Hoffmann als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Beratung internationale Praktika
Bei Fragen, die internationale Praktika betreffen, stehen Ihnen zu inhaltlichen Fragen die Praktikumsbeauftragten Elisabeth Heil und Bastian Schramm zur Verfügung sowie zu formellen Fragen Deborah Wolf.


Bewerbung

Fristen 2023

Bewerbungen für das kommende akademische Jahr 2023/24 (Wintersemester und/oder Sommersemester) können bis zum 01.03.2023 eingereicht werden. Bewerbungen für das Sommersemester 2024 können bis zum 01.09.2023 nachgereicht werden. Die Einhaltung der ersten Frist wird jedoch empfohlen, da diese Bewerbungen Vorrang erhalten.

Ablauf der Bewerbung

  • Vor der Bewerbung sollten Sie sich mit den Rahmenbedingungen eines Erasmus-Aufenthalts sowie den möglichen Partneruniversitäten bzw. -fakultäten und -instituten vertraut machen. Hierfür können Sie das Informationsangebot des International Office sowie die Informationsveranstaltungen und Sprechstunden der Erasmuskoordination nutzen. Eine Übersicht der Partneruniversitäten des Instituts für Medien- und Kulturwissenschaft, der weiteren Institute der Philosophischen Fakultät sowie der zentralverwalteten Partneruniversitäten der HHU finden Sie hier.
    Bitte beachten Sie: Untenstehendes Bewerbungsprozedere bezieht sich ausschließlich auf Plätze an Partneruniversitäten des Instituts für Medien- und Kulturwissenschaft. Bei Bewerbungen auf Austauschplätze anderer Institute und zentralverwaltete Plätze, wenden Sie sich bitte an die Erasmuskoordinatoren der anderen Institute und an das International Office.
  • Nachdem Sie sich ausführlich informiert haben, reichen Sie dem Erasmuskoordinator untenstehende Unterlagen fristgerecht ein.
  • Sind alle Aspekte geklärt, Ihre Bewerbung angenommen und Ihnen ein Austauschplatz zugewiesen, nominiert Sie der Erasmuskoordinator bei der Partneruniversität und beim International Office der HHU für einen Erasmusaufenthalt.
  • Hiernach werden Sie von der Partneruniversität per Email kontaktiert und müssen bis zu den entsprechend genannten Fristen alle verlangten Unterlagen bei der Partneruniversität einreichen. Informationen hierzu finden Sie auf den Erasmus-Incomings-Seiten der Partneruniversitäten.
  • Ist die Bewerbung von der Partneruniversität angenommen, kann die Vorbereitung für Ihren Aufenthalt beginnen.

Bewerbungsunterlagen

Hinweis: Die folgenden Unterlagen sind für den Erasmuskoordinator des Instituts für Medien- und Kulturwissenschaft, der Sie für den Erasmus-Austausch nominiert. Die Unterlagen für die Partneruniversität werden nach der Nominierung per E-Mail von der Partneruniversität eingefordert und sind jeweils unterschiedlich.

  • Unterschriebener Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars der HHU (automatisch generierte PDF-Datei): Link
  • Motivationsschreiben, in welchem Sie Ihr Interesse an der Wunsch-Universität und dem Zielort beschreiben. Gehen Sie hierbei auch auf fachliche und akademische Aspekte ein (ca. eine Din-A4-Seite).
  • Transcript of Records und Leistungsübersicht (PO 2013) oder Leistungsübersicht (ab PO 2018)

Sämtliche Unterlagen schicken Sie per Email an

Als Auswahlkriterien dienen der Notenspiegel des Kandidaten / der Kandidatin sowie das Motivationsschreiben.

In einzelnen Fällen erwarten unsere Partneruniversitäten einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse. Bitte erfragen informieren Sie sich auf den Seiten des International Offices der Gastuniversität (i.d.R. zu finden unter Erasmus oder International Incomings), welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.


Informationen

Allgemeine Informationen
Auf der Seite 'Internationales' der HHU unter der Rubrik 'Studienaufenthalt im Ausland' finden Sie Hinweise zu Informationsmöglichkeiten. Dort werden beispielsweise Veranstaltungen zum Thema Auslandsstudium und Auslandspraktika angekündigt. 

Informationen zu Stipendien
Das europäische Austauschprogramm ERASMUS bietet geeignete Organisationsstrukturen für einen Auslandaufenthalt. Nähere Informationen hierzu sind auf den Seiten des International Office zu finden.
Ausführliche Informationen zu weiteren Förderprogrammen wie beispielsweise zum Auslands-BAföG oder zu Programmen des DAAD finden Sie ebenfalls auf den Seiten des International Office.

Informationen zur administrativen Abwicklung des Auslandsstudiums

  • Wer sich für die Zeit seines Auslandsstudiums beurlauben lassen möchte, benötigt dazu eine formlose Bescheinigung über die Empfehlung und Zuträglichkeit des Aufenthalts für den eigenen Studienverlauf. Diese ist im Sekretariat erhältlich.
  • Die während einer Beurlaubung im Ausland erbrachten Abschlussprüfungen (AP) können, ebenso wie die Beteiligungsnachweise (BN), für das Studium angerechnet werden.
  • Anmeldung und Abgabe der BA-Arbeit ist nicht in Zeiten einer Beurlaubung möglich.
  • Kindergeldanspruch während der Beurlaubung: Grundsätzlich verfällt jeder Anspruch auf Kindergeld während einer Beurlaubung vom Studium (die Krankenversicherung hingegen bleibt erhalten), es sei denn, man ist an wenigstens einer Hochschule im In- oder Ausland als ordentlicher Vollzeitstudent eingeschrieben. Hierzu gilt: "Eine inländische Hochschulausbildung kann auch durch ein Auslandsstudium unterbrochen werden. Die Zeit wird berücksichtigt, wenn das Kind an der ausländischen Hochschule als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist und das Studium in der gleichen oder vergleichbaren Fachrichtung erfolgt."
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